Pflegegrad 2 bei erheblichen Beeinträchtigungen – das Wichtigste auf einen Blick
Ihr Pflegedienst informiert.
Die Pflegekasse erteilt den Pflegegrad 2, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen und daher in einigen Bereichen des alltäglichen Lebens eine Unterstützung nötig ist. Bei diesem Pflegegrad liegen schwere motorische Beeinträchtigungen, etwa nach einem Schlaganfall oder aufgrund Multipler Sklerose, vor. Ob der Pflegegrad 2 bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK).
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 2
Haben Sie den Pflegegrad 2 erhalten, haben Sie Anspruch auf:
- Pflegegeld in Höhe von monatlich 347 € bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen in Höhe von 795 € pro Monat für die Versorgung durch einen Pflegedienst
- Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Leistungen in Höhe von 721 € monatlich
- sowie maximal 3539 € als Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege für höchstens acht Wochen im Jahr.
- Für die stationäre Versorgung im Pflegeheim werden 805 € monatlich gezahlt. Hinzu kommt der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €, der für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann.
- monatlich bis zu 42 € für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Zuschüsse zum Hausnotruf
- sowie medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelistet sind
- Die altersgerechte Wohnraumanpassung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, werden mit bis zu 4.180 € pro Gesamtmaßnahme gefördert.
Außerdem stehen Ihnen mit Pflegegrad 2 Beratungen zu, um die aktuelle Pflegesituation zu besprechen und gegebenenfalls zu optimieren. Die Kosten für die regelmäßige, verpflichtende Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse ebenfalls. Pflegende Angehörigen haben das Recht, kostenlose Pflegekurse zu besuchen.
Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen
Sie haben grundsätzlich das Recht, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser ist innerhalb von vier Wochen schriftlich bei der Pflegekasse einzureichen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf!